Deutsche Rentenversicherung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK

Gut zu wissen




Gibt es bestimmte Voraussetzungen für eine Reha in einer Reha-Klinik der DRV Nordbayern?

Ja. Wer einen Reha-Antrag stellt, muss eine bestimmte Mindest-Rentenversicherungszeit erreicht haben. Je nach Reha-Leistung kann die Wartezeit 5 oder 15 Jahren betragen. In anderen Fällen genügt es, in den vergangenen zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beziehen bzw. eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie hängen von der Art der Rehabilitationsleistung ab, also ob Sie eine medizinische oder berufliche Reha beantragen.

Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer oder beruflicher Reha?

Eine medizinische Reha gilt als Heilbehandlung zum Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft. Der gesetzliche Grundsatz „Reha vor Rente“ (SGB IX § 8, SGB VI § 9) gilt meist bei schwerwiegenden und chronischen Krankheiten oder Behinderungen, damit Betroffene mit Hilfe der Reha ihren Alltag (wieder) bewältigen können. Anders – als häufig – bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) geht der medizinischen Reha keine Operation voraus. Sie kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.

Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält eine berufliche Reha zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Diese Leistungen werden durch unterschiedliche Kostenträger gewährt.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Besonderheit der Anschlussheilbehandlung (AHB) besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Details zur Anschlussheilbehandlung

Was kann der Verbund DRV Nordbayern?

Wir fokussieren uns als moderner medizinischer Dienstleister auf 7 qualitativ führende Reha-Kliniken in (Nord-)Bayern, die für eine besondere Art von Reha stehen. Wir heben uns von privaten Trägern durch die interdisziplinäre Arbeitsweise und den gemeinsamen Werte- und Qualitätsanspruch ab.

Wie viele Beschäftige arbeiten beim DRV Klinikverbund Nordbayern?

Rund 1.000 Beschäftigte arbeiten in unseren 7 Reha-Kliniken und in der Führung und Organisation unseres Klinikverbands. Möchten Sie dazu gehören? Dann informieren Sie sich auf unserer­ Seite Kar­rie­re